- die Verankerung des Bildungsaspekts im Förderauftrag der Kindertagesbetreuung mit dem Tagesbetreuungsausbaugesetz 2005 sowie
- die 2008 erfolgte Verankerung des Rechtsanspruches auf einen Betreuungsplatz ab vollendetem erstem Lebensjahr beginnend ab August 2013. Mit dem Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz wird das Recht auf Bildung für alle Kinder auch für diese Altersgruppe gewährleistet.
Beteiligung als Kinderrecht war im Nationalen Aktionsplan für ein kindergerechtes Deutschland nicht nur ein umzusetzendes einzelnes Recht. Partizipation war ein durchgängiges Prinzip bei der Erarbeitung des Aktionsplanes, denn am gesamten Arbeitsprozess waren durchgängig Kinder und Jugendliche als Experten in eigener Sache beteiligt.
Eingerichtet war zudem ein Arbeitskreis „Beteiligung“, der sowohl allgemeine Standards für gute Qualität von Beteiligung als auch spezifische Empfehlungen für alle Bildungs‐ und kommunalen Verantwortlichen im Bereich der Kitas, der Schulen, der Jugendarbeit und im Bereich der kommunalen Mitwirkung erarbeitet hat. Sie bilden Handreichungen und Orientierungen, um Beteiligung zu einem durchgängigen Strukturelement von Bildung und gesellschaftlichem Miteinander werden zu lassen.
Die Partizipation von Kindern und Jugendlichen ist nicht mal eben schnell zu regeln. Ermöglichung von Beteiligung setzt einen Perspektivwechsel im Verständnis von Bildung und Erziehung und die grundsätzliche Bereitschaft der Erwachsenen voraus,